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Vorbemerkung


Die Satzung ist Grundlage und ein wichtiges Arbeitsmittel für die Vereinsarbeit, mit ihr müssen die ehrenamtlich Engagierten ebenso arbeiten wie die hauptamtlich Beschäftigten. Wichtig ist sie aber auch für die Außenwahrnehmung des Vereins durch seine Partnerorganisationen, Förderer und Zuschussgeber. Sie muss gesetzlichen Mindestanforderungen genügen, Spielräume so ausschöpfen, dass die Arbeit erleichtert wird und mögliche Konfliktfelder im Vorhinein regeln. Kurz gesagt:
Eine gute Satzung ist die Kunst, den gesunden Menschenverstand so in verständliche Worte zu fassen, dass sie mit dem Gesetz in Einklang stehen.
Mitglieder, beitrittswillige Menschen und auch ehrenamtlich Tätige brauchen den richtigen Rahmen, um sich im BSVSH wohlzufühlen und sich gern zu engagieren. Sie wollen keine umständlichen Prozeduren, sondern sich lieber der inhaltlichen Arbeit widmen als sich mit verwaltungstechnischen Abläufen zu befassen, auch wenn diese nötig sind.
Die vom Vorstand eingesetzte Satzungskommission (Satzungskommission) hat die aktuell gültige Satzung des BSVSH, die vorausgegangene Fassung und andere vergleichbare Satzungen herangezogen und die Satzung als Ganzes neu gefasst. Dabei wurden bewährte Regelungen beibehalten und Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigiert.
Die Satzungskommission hat am 08.07.2022 ihre Arbeit aufgenommen und dem Vorstand am 25.09.2022 einen vollständig durchkonzipierten Entwurf zur Beratung vorgelegt. Dieser wurde in intensiven Beratungen weiterentwickelt. Die jetzt zur Mitgliederversammlung vorgelegte Endfassung wurde vom Amtsgericht Kiel / Registergericht, dem Steuerberater des Vereins und dem Finanzamt vorgeprüft, ihre Hinweise sind eingearbeitet. Der Vorstand hat den Text am 13.03.2023 förmlich als Vorlage an die Mitgliederversammlung beschlossen und damit für die Diskussion unter den Mitgliedern freigegeben.

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Erstellt: 24.03.2023 23:00   Aktualisiert: 24.03.2023 23:00
Autor: Jürgen Trinkus