Die Satzung ist Grundlage und ein wichtiges Arbeitsmittel für die
Vereinsarbeit, mit ihr müssen die ehrenamtlich Engagierten ebenso
arbeiten wie die hauptamtlich Beschäftigten.
Wichtig
ist sie aber auch für die Außenwahrnehmung des Vereins durch seine
Partnerorganisationen, Förderer und Zuschussgeber.
Sie
muss gesetzlichen Mindestanforderungen genügen, Spielräume so
ausschöpfen, dass die Arbeit erleichtert wird und mögliche
Konfliktfelder im Vorhinein regeln.
Kurz
gesagt:
Eine
gute Satzung ist die Kunst, den gesunden Menschenverstand so in
verständliche Worte zu fassen, dass sie mit dem Gesetz in Einklang
stehen.
Mitglieder,
beitrittswillige Menschen und auch ehrenamtlich Tätige brauchen den
richtigen Rahmen, um sich im BSVSH wohlzufühlen und sich gern zu
engagieren.
Sie
wollen keine umständlichen Prozeduren, sondern sich lieber der
inhaltlichen Arbeit widmen als sich mit verwaltungstechnischen
Abläufen zu befassen, auch wenn diese nötig sind.
Die
vom Vorstand eingesetzte Satzungskommission (Satzungskommission) hat
die aktuell gültige Satzung des BSVSH, die vorausgegangene Fassung
und andere vergleichbare Satzungen herangezogen und die Satzung als
Ganzes neu gefasst.
Dabei
wurden bewährte Regelungen beibehalten und Fehlentwicklungen der
Vergangenheit korrigiert.
Die
Satzungskommission hat am 08.07.2022 ihre Arbeit aufgenommen und dem
Vorstand am 25.09.2022 einen vollständig durchkonzipierten Entwurf
zur Beratung vorgelegt.
Dieser
wurde in intensiven Beratungen weiterentwickelt.
Die
jetzt zur Mitgliederversammlung vorgelegte Endfassung wurde vom
Amtsgericht Kiel / Registergericht, dem Steuerberater des Vereins und
dem Finanzamt vorgeprüft, ihre Hinweise sind eingearbeitet.
Der
Vorstand hat den Text am 13.03.2023 förmlich als Vorlage an die
Mitgliederversammlung beschlossen und damit für die Diskussion unter
den Mitgliedern freigegeben.
Erläuterungen zum Entwurf der Neufassung der BSVSH-Satzung
Überblick
Erstellt: 24.03.2023 23:00 Aktualisiert: 24.03.2023 23:00
Autor: Jürgen Trinkus